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Weinschröter

Bezeichnung für den alten Beruf eines „Weinverladers“ mit enormer Wichtigkeit. Das mittelhochdeutsche „schröten“ bedeutet „schleifen“ oder „ziehen“. Die Aufgabe war der Transport der vollen Weinfässer aus den Weinkellern auf Fuhrwerke und zum Teil von dort auf Schiffe. In Rüdesheim waren Schröterdienste eine Bürgerpflicht und ein Amt. Die Schröter-Ordnungen in den Rheingau-Gemeinden waren nicht einheitlich. Die Rüdesheimer Schröterordnung bestand schon seit dem 14. Jahrhundert. Sie untersagte bei der Arbeit das Tragen von Waffen und schrieb einen gesitteten Lebenswandel vor. Der Gemeinderat verpflichtete geeignete Bürger für mehrere Jahre als Schröter und ließ einen von ihnen als Schrötermeister vereidigen. Der Schrötermeister hatte für pünktliche und gerechte Bedienung, für Zucht und Ordnung unter den Schrötern und für korrekte Abrechnung der Schrotgebühren zu sorgen. Außerdem haftete er bis zur Übergabe an den Fuhrmann persönlich für den Wein.

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Egon Mark

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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)

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