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Cellerar

Bezeichnung für den besonders in Klöstern der Benediktiner Verantwortlichen für die wirtschaftlichen Belange. Das Amt ist schon in der Regel des Heiligen Benedikt von Nursia (um 530 n. Chr.) beschrieben, die bis ins 12. Jahrhundert für das Klosterleben maßgeblich war. Der Cellerar ist für Vorratshaltung, die Ausgabe von Nahrungsmitteln und Bekleidung an die Mitglieder der Gemeinschaft, die Organisation und Verteilung der anfallenden Arbeit, der Handel mit den im Kloster und auf seinen Gütern hergestellten Erzeugnisse sowie der Eintreibung und Verwaltung der Geld- und Naturaleinkünfte und damit auch für die Weinbaubelange eines Klosters zuständig. Man kann die Funktion mit dem Finanzvorstand und Personalchef von einem Wirtschaftsunternehmen vergleichen. Der Cellerar wird vom Abt oder Prior ernannt. Ein prominenter Cellerar war Dom Pierre Pérignon (1638-1715), der „Erfinder“ des Champagners. Siehe auch andere Funktionen unter Weinbauausbildung.

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Hans-Georg Schwarz

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Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)

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gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

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