Bezeichnung für ein Grundwasser mit speziellem Gehalt an Mineralstoffen, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen, dessen besondere Eigenschaften nach der Mineral- und Tafelwasserverordnung in Deutschland bzw. der Mineralwasser- und Quellwasserverordnung in Österreich gesetzlich definiert sind. Eine historische Bezeichnung ohne gesetzliche Normierung ist Sauerwasser, das wie Sauerbrunnen auch gleichzeitig die Quelle eines solchen Mineralwassers bezeichnet.
Zum Verkauf geeignetes Mineralwasser unterliegt strengen Richtlinien, die in der Mineral- und Tafelwasserverordnung festgehalten sind. Diese Verordnung schreibt strengere mikrobiologische Grenzwerte als beim Trinkwasser vor. Es muss aus unterirdischen Wasservorkommen stammen und von ursprünglicher Reinheit (also unbehandelt bzw. nicht künstlich gereinigt) sein. Das bedeutet, dass es noch nicht am allgemeinen Kreislauf des Wassers teilgenommen hat. Mineralwasser wird direkt am Gewinnungsort (Quelle/Brunnen) abgefüllt und benötigt eine amtliche Anerkennung.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach