In Österreich weinrechtlich verwendete Bezeichnung (lat. primus = der Erste) für Landweine und Qualitätsweine. Neben „Primus“ dürfen auch die Bezeichnungen „Primaner“, „Erster“, „Der Erste“, „Der Junge“, „Der junge ...“, „Der Neue“ und „… Junker“ verwendet werden. Die so bezeichneten Weine müssen bis spätestens 30. April (31. März galt bis 2017) des auf die Ernte folgenden Jahres in Verkehr gebracht werden. Siehe auch unter Jungwein und Junker.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg