In Österreich weinrechtlich verwendete Bezeichnung (lat. primus = der Erste) für Landweine und Qualitätsweine. Neben „Primus“ dürfen auch die Bezeichnungen „Primaner“, „Erster“, „Der Erste“, „Der Junge“, „Der junge ...“, „Der Neue“ und „… Junker“ verwendet werden. Die so bezeichneten Weine müssen bis spätestens 30. April (31. März galt bis 2017) des auf die Ernte folgenden Jahres in Verkehr gebracht werden. Siehe auch unter Jungwein und Junker.
Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.
Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen