In Österreich weinrechtliche Bezeichnung für Landweine und Qualitätsweine, die bis spätestens 30. April des auf die Ernte folgenden Jahres in Verkehr gebracht wurden (siehe auch andere zulässige Bezeichnungen unter Primus). Dem Junker wird die Herkunft vorangestellt, zum Beispiel Steirischer Junker. Siehe auch unter Jungwein.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg