In Österreich weinrechtliche Bezeichnung für Landweine und Qualitätsweine, die bis spätestens 30. April des auf die Ernte folgenden Jahres in Verkehr gebracht wurden (siehe auch andere zulässige Bezeichnungen unter Primus). Dem Junker wird die Herkunft vorangestellt, zum Beispiel Steirischer Junker. Siehe auch unter Jungwein.
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Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.
Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien