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Riesling Hochgewächs

Im Jahre 1987 eingeführte Bezeichnung für einen „Typenwein besonderer Herkunft“, der in allen deutschen Anbaugebieten produziert werden kann. Er darf ausschließlich aus der Rebsorte Riesling gekeltert werden. Die Trauben müssen mindestens 10 °Oe Mostgewicht über dem Standard und die Weine einen um 1,5% vol höheren Alkoholgehalt über den für das Anbaugebiet geltenden Vorgaben aufweisen. Bei der sensorischen Prüfung zur amtlichen Prüfnummer müssen die Weine zumindest 3,0 (statt 1,5) Punkte erzielen.

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Markus J. Eser

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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“

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