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Riesling Hochgewächs

Im Jahre 1987 eingeführte Bezeichnung für einen „Typenwein besonderer Herkunft“, der in allen deutschen Anbaugebieten produziert werden kann. Er darf ausschließlich aus der Rebsorte Riesling gekeltert werden. Die Trauben müssen mindestens 10 °Oe Mostgewicht über dem Standard und die Weine einen um 1,5% vol höheren Alkoholgehalt über den für das Anbaugebiet geltenden Vorgaben aufweisen. Bei der sensorischen Prüfung zur amtlichen Prüfnummer müssen die Weine zumindest 3,0 (statt 1,5) Punkte erzielen.

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Prof. Dr. Walter Kutscher

Früher benötigte man eine Fülle an Lexika und Fachliteratur, um im vinophilen Berufsleben up to date zu sein. Heute gehört das Weinlexikon von wein.plus zu meinen besten Helfern, und es darf zu Recht als die „Bibel des Weinwissens“ bezeichnet werden.

Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien

Das größte Weinlexikon der Welt

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gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

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