Zwingend erforderliche sensorische und analytische Prüfung für Qualitätsweine bzw. Pädikatsweine in Deutschland (für die beiden Qualitätsstufen Wein und Landwein ist dies nicht notwendig). Als Beleg für die bestandene Prüfung wird die Amtliche Prüfnummer vergeben, die am Etikett angeführt werden muss. Aus dieser lassen sich Prüfstelle, Erzeuger und Jahrgang eindeutig und zweifelsfrei zurückverfolgen. Der Wein darf vom Beginn der Antragstellung bis zum Ende des Verfahrens und ab dem Zeitpunkt der Erteilung nicht mehr verändert werden. Von diesem Verbot bleiben jedoch notwendige Vorkehrungen für die übliche Weinpflege unberührt. Dazu zählen das Schwefeln, ein Zusatz von Ascorbinsäure und Metaweinsäure sowie die Filtration (nicht jedoch die verschiedenen Schönungs-Techniken).
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)