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Prädikatswein

In einigen europäischen Ländern verwendete Bezeichnung für eine gehobene Kategorie, die aber innerhalb der EU ebenfalls zur höchsten Qualitätsstufe Qualitätswein (g.U.) zählt. Das sind Deutschland, Kroatien, Österreich, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Einige Bezeichnungen (wie z. B. Spätlese, Trockenbeerenauslese, Eiswein) gibt es auch in anderen Ländern. In Deutschland war bis zum Jahre 2007 die Bezeichnung QmP (Qualitätswein mit Prädikat) gültig, seitdem wird ebenfalls Prädikatswein verwendet. An diese Weine werden bezüglich Mostgewicht und Herstellung noch höhere Anforderungen gestellt, bzw. sind bestimmte Techniken verboten. Unterschiedlich je Prädikatstyp gelten Vorgaben bezüglich des Traubenzustandes (vollreif, bzw. zum Teil edelsüß) und der Weinlese (für Beerenauslese und Trockenbeerenauslese ist eine maschinelle Lese verboten). Ein Anreichern zwecks Alkoholerhöhung ist prinzipiell untersagt. Eine Süßung zwecks Erhöhung des Restzuckers darf in Deutschland mittels Süßreserve erfolgen, in Österreich ist dies generell verboten.

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Dr. Edgar Müller

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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach

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