Bezeichnung für Weine höherer Güteklasse, für die in jedem Land spezifische weingesetzliche Mindestanforderungen gelten. Innerhalb der EU ist das die höchste Qualitätsstufe. In der Regel ist die Vorstufe der Landwein. In vielen Weinbauländern gibt es ein mehrstufiges Qualitätsweinschema (siehe unter Grand Cru). Für die EU-Mitgliedsländer gibt es Qualitätsweinprüfungen, die durch unabhängige amtliche Stellen erfolgen. Bei positivem Ergebnis/Bescheid wird in Deutschland die Amtliche Prüfnummer und in Österreich die Staatliche Prüfnummer vergeben.
Durch die ab August 2009 gültige EU-Weinmarktordnung wurde in den Mitgliedsländern ein herkunftsorientiertes System mit neuen Weinbezeichnungen eingeführt. In Deutschland und Österreich entsprechen Qualitätswein und Prädikatswein der höchsten Qualitätsstufe Wein g.U. (Wein mit geschützter Ursprungsangabe). Diese neue Bezeichnung wurde aber in Österreich verboten, um eine Verbraucherverwirrung zu vermeiden (bei Lebensmitteln ist dies jedoch erlaubt). In Deutschland war die Verwendung bis Ende 2011 untersagt. Die alten Begriffe Qualitätswein und Prädikatswein blieben in beiden Ländern als „traditionelle Angaben“ erhalten und weiterhin gültig. Siehe dazu unter Qualitätssystem.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden