Zwingend erforderliche sensorische und analytische Prüfung für Qualitätsweine bzw. Prädikatsweine in Österreich (für Wein und Landwein nicht notwendig). Als Beleg für die bestandene Prüfung wird die Staatliche Prüfnummer vergeben, die auf dem Etikett angeführt werden muss. Das Verfahren wurde in Österreich 1987 als eine der Maßnahmen auf den 1985 aufgedeckten Weinskandal eingeführt, wo von einigen Produzenten einfache Weine durch verbotenen Zusatz des Frostschutzmittels Glykol zu angeblich hochwertigen Weinen mit hoher Restsüße verfälscht wurden.

links = Etikett mit der Staatlichen Prüfnummer
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Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena