Zwingend erforderliche sensorische und analytische Prüfung für Qualitätsweine bzw. Pädikatsweine in Österreich (für die Qualitätsstufen Wein und Landwein ist dies nicht notwendig). Als Beleg für die bestandene Prüfung wird die Staatliche Prüfnummer vergeben, die auf dem Etikett angeführt werden muss. Das Verfahren wurde in Österreich 1987 als eine der Maßnahmen auf den 1985 aufgedeckten Weinskandal eingeführt, wo von einigen Produzenten einfache Weine durch verbotenen Zusatz des Frostschutzmittels Glykol zu angeblich hochwertigen Weinen mit hoher Restsüße verfälscht wurden.
Die Staatliche Prüfnummer muss auf dem Flaschen-Etikett angeführt werden. Von dieser lassen sich Prüfstelle, Erzeuger und Jahrgang eindeutig und zweifelsfrei zurückverfolgen. Der Wein darf vom Beginn der Antragstellung bis zum Ende des Verfahrens und ab dem Zeitpunkt der Erteilung nicht mehr verändert werden. Verboten sind insbesondere ein nachfolgender Verschnitt (mit anderen Sorten), Entsäuerung, Schönen und Zuckerung. Zulässig sind lediglich Pflegemaßnahmen wie Schwefeln, Zusatz von Ascorbinsäure und Metaweinsäure, Änderungen des Kohlendioxidgehaltes sowie Filtration.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden