Bezeichnung für einen Wein der zweiten Qualitätsstufe nach der ersten Stufe Qualitätswein. Durch die ab August 2009 gültige EU-Weinmarktordnung entspricht der Landwein nun der Kategorie „Wein g.g.A.“ (Wein mit geschützter geografischer Angabe) nach der ersten Kategorie „Wein g.U.“ (Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung = Qualitätswein). Die alten Begriffe Landwein, Qualitätswein und Prädikatswein sind weiterhin als „traditionelle Angaben“ erlaubt, was landesspezifisch geregelt ist (in Deutschland, Österreich und auch anderen Ländern werden sie weiterhin verwendet). Siehe dazu detailliert unter Qualitätssystem.

Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange). Alle Arbeiten und Hilfsmittel im Weinberg während des Vegetationszyklus sind unter Weingartenpflege angeführt.
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Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.
Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen