Bezeichnung für einen Wein der zweiten Qualitätsstufe nach der ersten Stufe Qualitätswein. Durch die ab August 2009 gültige EU-Weinmarktordnung entspricht der Landwein nun der Kategorie „Wein g.g.A.“ (Wein mit geschützter geografischer Angabe) nach der ersten Kategorie „Wein g.U.“ (Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung = Qualitätswein). Diese neuen Bezeichnungen wurden aber in Österreich verboten, um eine Verwirrung der Verbraucher zu vermeiden. In Deutschland war die Verwendung bis Ende 2011 untersagt. Die alten Begriffe Landwein, Qualitätswein und Prädikatswein sind in beiden Ländern als „traditionelle Angaben“ erhalten geblieben und weiterhin gültig. Siehe dazu detailliert unter Qualitätssystem.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach