Eines der wichtigsten Kriterien für eine bestimmte Qualität und Unverwechselbarkeit eines Weines ist der kontrollierte geographische Ursprung der Weintrauben, aus denen er gekeltert wurde. Das „kontrolliert“ bedeutet, dass die weingesetzlichen Vorgaben auch regelmäßig streng geprüft werden. Der wesentlichste Grund ist der Schutz vor Weinverfälschung. Schon in der Antike gab es die Gepflogenheit, die Weine nach ihrer Herkunft zu benennen.
Zu den ältesten europäischen Herkunfts-Bezeichnungen zählen das 1716 definierte Gebiet für Chianti, sowie die 1756 definierten Grenzen für Portwein. Der große Vorreiter für ein landesweites System war aber Frankreich, wo nach Ende des Ersten Weltkrieges (1914-1918) ein umfassendes Appellationsystem (Appellation d’Origine Protégée) beschlossen wurde. Mit diesem wurden für alle landwirtschaftlichen Produkte ein örtlich definierter und kontrollierter geographischer Ursprung und die Weinbereitungsmethoden festgelegt. Unter Hoheit der INAO (Institut National des Appellations d’Origine) wurden nach dem Zweiten Weltkrieg (1939-1945) die Regeln für den Weinbau vervollkommnet.
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)