Zugabe von Zucker in verschiedener Form zu frischen Weintrauben, Traubenmost, teilweise vergorenem Traubenmost, Jungwein (noch nicht fertig vergoren) und Wein. Dafür werden auch die Begriffe Alkoholerhöhung, Aufbessern, Chaptalisation oder Lesegutaufbesserung verwendet. 17 bis 19 Gramm Zucker pro Liter Wein erhöht den Alkoholgehalt um ca. 1% vol. Der Vorgang hat jedoch nichts mit der Süßung eines Weines (Erhöhung des Restzuckers) oder dem Spriten (Alkoholzugabe zum fertigen Wein) zu tun. Ziel ist es dabei, durch Vergärung des zusätzlichen Zuckers den natürlichen Alkoholgehalt im Wein zu erhöhen.
Durch die ab August 2009 gültige EU-Weinmarktordnung (GMO) ergaben sich geänderte Richtlinien. Die Höchstgrenzen sind je nach Weinbauzone unterschiedlich. Die maximale Anreicherungsmenge beträgt in der Zone A (z. B. Deutschland außer Baden) höchstens 3,0% vol (bis 2008 waren es 3,5), in der Zone B (z. B. Deutschland Baden, Österreich) 2,0% vol (bis 2008 waren es 2,5), sowie in der Zone C (z. B. Italien, Frankreich, Griechenland, Portugal, Spanien) höchstens 1,5% vol (bis 2008 waren es 1,0). In Jahren mit extrem ungünstigen Witterungs-Bedingungen kann eine Anhebung dieser Grenzen um 0,5% vol beantragt werden.
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Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.
Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen