Durch das Pressen von Weintrauben gewonnener Saft; umgangssprachlich auch als Most bezeichnet. Es handelt sich um das unbehandelte bzw. ungefilterte Produkt unmittelbar nach dem Pressen, man kann ihn auch als „trüben Traubensaft“ bezeichnen. Weinrechtlich besteht aber ein Unterschied zum Traubensaft. Zweiterer entsteht erst durch Weiterbehandlung von Traubenmost, indem dieser gegen weitere Vergärung haltbar gemacht wird.
Er ist auch der Ausgangsstoff für die Bereitung von Wein, Schaumwein, Konzentriertem Traubenmost, RTK (rektifiziertes Traubenmost-Konzentrat). Traubenmost wird auch für die Herstellung verschiedener Produkte wie Churchkhela (Süßspeise), Hardaliye (Getränk), Pekmes (Traubensirup), Petimezi (Süßungsmittel) und Verjus (Würzmittel) verwendet. Unter Beachtung weingesetzlicher Vorschriften ist er auch für Süßung von Wein zulässig.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach