Zugabe von Zucker in verschiedener Form zum fertigen Wein, um den Gehalt an Restzucker zu erhöhen. Dies darf keineswegs mit dem Anreichern (Zugabe zum noch nicht fertig vergorenen Wein zwecks Erhöhung Alkoholgehalt) verwechselt werden. Umgangssprachlich werden auch die Begriffe Restsüßeverleihung oder Süßreserve verwendet.
Durch die ab 2009 gültige EU-Weinmarktordnung (GMO) ergaben sich geänderte Richtlinien. Es wird nun nicht mehr unterschieden Die Bestimmungen gelten unabhängig davon für angereicherte und nicht angereicherte Weine. Die Trockenzuckerung (mit Rübenzucker) ist eine Form des Anreicherns. Die Nasszuckerung (in Wasser aufgelöster Trockenzucker, auch Gallisierung) ist in Deutschland und Österreich verboten.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden