Zugabe von Zucker in verschiedener Form zum fertigen Wein mit dem Zweck, den Gehalt an Restzucker zu erhöhen. Dies darf keineswegs mit dem Anreichern (Zugabe zum noch nicht fertig vergorenen Wein zwecks Erhöhung Alkoholgehalt) verwechselt werden. Umgangssprachlich werden auch die Begriffe Restsüßeverleihung oder Süßreserve verwendet. Durch die ab 2009 gültige EU-Weinmarktordnung (GMO) ergaben sich geänderte Richtlinien. Gegenüber früher wird nun nicht mehr unterschieden, ob der zu süßende Wein angereichert wurde oder nicht. Die Bestimmungen gelten unabhängig davon für angereicherte und nicht angereicherte Weine. Die Trockenzuckerung (mit Rübenzucker) ist eine Form des Anreicherns. Die Nasszuckerung (in Wasser aufgelöster Trockenzucker, auch Gallisierung) ist in Deutschland und Österreich verboten.
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Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.
Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen