Zugabe von Zucker in verschiedener Form zum fertigen Wein mit dem Zweck, den Gehalt an Restzucker zu erhöhen. Dies darf keineswegs mit dem Anreichern (Zugabe zum noch nicht fertig vergorenen Wein zwecks Erhöhung Alkoholgehalt) verwechselt werden. Umgangssprachlich werden auch die Begriffe Restsüßeverleihung oder Süßreserve verwendet. Durch die ab 2009 gültige EU-Weinmarktordnung (GMO) ergaben sich geänderte Richtlinien. Gegenüber früher wird nun nicht mehr unterschieden, ob der zu süßende Wein angereichert wurde oder nicht. Die Bestimmungen gelten unabhängig davon für angereicherte und nicht angereicherte Weine. Die Trockenzuckerung (mit Rübenzucker) ist eine Form des Anreicherns. Die Nasszuckerung (in Wasser aufgelöster Trockenzucker, auch Gallisierung) ist in Deutschland und Österreich verboten.
![]()
Seriöse Quellen im Internet sind rar - und das Weinlexikon von wein.plus ist eine solche. Bei der Recherche für meine Artikel schlage ich regelmäßig im wein.plus-Lexikon nach. Dort erhalte ich zuverlässige und detaillierte Informationen.
Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi