Der Begriff (auch sensoriell, sensuell) stellt in der Anatomie und Physiologie einen Oberbegriff für verschiedene Sinnesmodalitäten dar. Er bedeutet „die Aufnahme von Sinnesempfindungen durch Sinnesorgane“ (Sensor = Fühler). Unter sensorischer Prüfung versteht man die geruchliche, geschmackliche und optische Analyse eines Objektes durch eine auf Grund ihrer wissenschaftlichen und technologischen Kenntnisse verbunden mit regelmäßiger Übung befähigte Person. Die Sensorien sind Gebiete der Großhirnrinde, in denen die durch die Rezeptoren aufgenommenen Sinnesreize wahrgenommen werden. Der Begriff organoleptisch bedeutet sinngemäß dasselbe.
Im Zusammenhang mit der qualitativen Prüfung und Bewertung von Weinen gibt es neben der analytischen Prüfung mittels technischer Messgeräte und chemischer Hilfsmittel auch eine sensorische Prüfung. Diese erfolgt ausschließlich mittels aller fünf Sinnesorgane. Dabei wird unterschieden in gustatorisch für den Geschmack (Gaumen, Zunge), olfaktorisch für den Geruch (Nase), visuell für das Aussehen (Auge), sowie trigeminal (nasal-trigeminal). Letzteres betrifft den Tastsinn im Kopfbereich, mit dem auch bestimmte Empfindungen beim Verkosten im Zusammenhang mit dem Geruch wahrgenommen werden.
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Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.
Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien