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Schillerwein

Ein Wein aus dem deutschen Anbaugebiet Württemberg mit blass- bis hellroter Farbe. Es gibt verschiedene Versionen für die Bedeutung des Namens. Angeblich bezieht sich der Name vom in Marbach im Schwabenland geborenen Dichterfürsten Friedrich von Schiller (1759-1805). Der name wurde aber schon Jahrhunderte vor Lebzeiten Schillers verwendet. Er leitet sich vermutlich von der schillernden Farbe ab. Der Wein muss aus einer Trauben- oder Maischemischung von frei verwendbaren roten und weißen Sorten aus Württemberg produziert werden.

Er zählt in Deutschland zur Gruppe Rotling, darf aber nicht als Rosé bezeichnet werden. Die Bezeichnung darf auch bei einem Qualitätsschaumwein oder Qualitätsperlwein verwendet werden, wenn diese Produkte nur aus Wein aus dem Anbaugebiet Württemberg hergestellt wurden. Es handelt sich gemäß EU-Verordnung um einen namensgeschützten, traditionellen Begriff, der den Bedingungen eines Qualitätsweins (g.U.) entspricht.

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Dr. Edgar Müller

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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach

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