Bezeichnung für die im Mittelalter übliche Gepflogenheit, durch Trunk oder Schmaus ein Kauf- oder Tauschgeschäft zu bestätigen. Der mittelhocheutsche Begriff „Winkouf“ ist im Jahre 1218 dokumentarisch verbürgt. Wesentlich ist, dass dabei Zeugen unentgeltlich mittrinken. Der Hintergrund dabei war, dass sich die Zeugen an das abgeschlossene Geschäft erinnerten und bei eventuell späterer Anfechtung und Streitigkeiten den Tatbestand bezeugen können sollten. Dies war vor allem beim Grundstückskauf und Viehhandel, aber auch bei Geschäften aller Art üblich. Im ländlichen Raum ist der Weinkauf auch heute noch üblich, so zum Beispiel beim Viehhandel im Schwäbischen. In Bayern und Österreich gab es den gleichbedeutenden Begriff „Leikauf“ bzw. „Leitkauf“. Siehe auch unter Leitgeben und unter Brauchtum im Weinbau.
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“