Siehe unter Weinbauzone.
Die Kriterien für die Eignung einer Region für den Weinbau werden als Weinbauwürdigkeit bezeichnet. Nach den klimatischen Bedingungen werden die Länder der EU bezüglich Weinbau in die drei Hauptzonen A, B und (mit 5 Subzonen) C eingeteilt:
A: Belgien, Dänemark, Großteil von Deutschland (außer Anbaugebiet Baden), England, Irland, Luxemburg, Niederlande, Polen, Schweden, Tschechien (Cechy=Böhmen)
B: Deutschland (nur Baden), Nord-/Ost-Frankreich (Champagne, Elsass, Jura, Loire, Lothringen, Savoyen), Österreich, Slowakei (außer Tokay), Nord-Slowenien (Podravje, Posavje), Rumänien (Podisul Transilvaniei), Tschechien (Morava=Mähren)
C Ia: Süd-/West-Frankreich (Bordeaux, Burgund, Provence, Rhône,...
Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena