Siehe unter Weinbauzone.
Die Kriterien für die Eignung einer Region für den Weinbau werden als Weinbauwürdigkeit bezeichnet. Nach den klimatischen Bedingungen werden die Länder der EU bezüglich Weinbau in die drei Hauptzonen A, B und (mit 5 Subzonen) C eingeteilt:
A: Belgien, Dänemark, Großteil von Deutschland (außer Anbaugebiet Baden), England, Irland, Luxemburg, Niederlande, Polen, Schweden, Tschechien (Cechy=Böhmen)
B: Deutschland (nur Baden), Nord-/Ost-Frankreich (Champagne, Elsass, Jura, Loire, Lothringen, Savoyen), Österreich, Slowakei (außer Tokay), Nord-Slowenien (Podravje, Posavje), Rumänien (Podisul Transilvaniei), Tschechien (Morava=Mähren)
C Ia: Süd-/West-Frankreich (Bordeaux, Burgund, Provence, Rhône,...
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach