Wein darf nur aus Weintrauben produziert werden, die auf zugelassenen Rebflächen angebaut sind. Besonders für die Zulassung einer neuen, bis dahin nicht für den Weinbau genutzten Fläche müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Neben der Beachtung der betreffenden EU-Verordnungen betrifft dies vor allem die Klimabedingungen und die Eignung des Bodens. Der planmäßige Aufbau einer Rebfläche bzw. das Pflanzen von Rebstöcken unter Einhaltung aller Gesetze, Beachtung aller Kriterien und die erforderlichen Maßnahmen sind unter Rebenaufbauplan beschrieben.
Zumeist besteht ein direkter Zusammenhang mit dem sogenannten Vegetationstyp (Bereiche der Erdoberfläche mit ähnlicher Vegetation). Die Eignung einer Rebfläche für den Weinbau kann durch objektive Kriterien gemessen werden. Wichtige Kriterien sind Klima und Wetter, die für das Gedeihen der Weinreben im Verlaufe des Vegetationszyklus eminente Bedeutung besitzen. Die Exposition (Sonneneinfallsrichtung) bzw. Ausrichtung der Rebzeilen spielt eine äußerst wichtige Rolle, wobei eine Hanglage mit entsprechender Neigung die Wirkung noch positiv verstärkt.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden