Wein darf nur aus Weintrauben produziert werden, die auf zugelassenen Rebflächen angebaut sind. Besonders für die Zulassung einer neuen, bis dahin nicht für den Weinbau genutzten Fläche müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Neben der Beachtung der betreffenden EU-Verordnungen betrifft dies vor allem die Klimabedingungen und die Eignung des Bodens. Der planmäßige Aufbau einer Rebfläche bzw. das Pflanzen von Rebstöcken unter Einhaltung aller Gesetze, Beachtung aller Kriterien und die erforderlichen Maßnahmen sind unter Rebenaufbauplan beschrieben.
Die Eignung einer Rebfläche für den Weinbau kann durch objektive Kriterien gemessen werden. Wichtige Kriterien sind Klima und Wetter, die für das Gedeihen der Weinreben im Verlaufe des Vegetationszyklus eminente Bedeutung besitzen. Die Exposition (Sonneneinfallsrichtung) bzw. Ausrichtung der Rebzeilen spielt eine äußerst wichtige Rolle, wobei eine Hanglage mit entsprechender Neigung die Wirkung noch positiv verstärkt.
Seriöse Quellen im Internet sind rar - und das Weinlexikon von wein.plus ist eine solche. Bei der Recherche für meine Artikel schlage ich regelmäßig im wein.plus-Lexikon nach. Dort erhalte ich zuverlässige und detaillierte Informationen.
Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi