Darunter versteht man den planmäßigen Aufbau einer Rebfläche mit dem Pflanzen von Rebstöcken unter Einhaltung aller Gesetze und Beachtung aller Kriterien mit den erforderlichen Maßnahmen. Wein darf nur aus Weintrauben produziert werden, die auf zugelassenen und als Voraussetzung als weinbauwürdig festgelegten Rebflächen angebaut sind:
Neu- und Wiederbepflanzungen sowie Rodungen sind unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben der EU und gegebenenfalls der Länder grundsätzlich bei der zuständigen Landesbehörde melde- und bewilligungspflichtig.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden