Darunter wird der planmäßige Aufbau einer Rebfläche bzw. das Pflanzen von Rebstöcken unter Einhaltung aller Gesetze, Beachtung aller Kriterien und die erforderlichen Maßnahmen verstanden. Wein darf nur aus Weintrauben produziert werden, die auf zugelassenen und als wichtigste Voraussetzung als weinbauwürdig (siehe dort) festgelegten Rebflächen angebaut sind:
Neuanpflanzungen, Wiederbepflanzungen und Rodungen sind unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union und gegebenenfalls der Länder grundsätzlich bei der zuständigen Landesbehörde melde- und bewilligungspflichtig.
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“