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Rebenaufbauplan

Darunter versteht man den planmäßigen Aufbau einer Rebfläche mit dem Pflanzen von Rebstöcken unter Einhaltung aller Gesetze und Beachtung aller Kriterien mit den erforderlichen Maßnahmen. Wein darf nur aus Weintrauben produziert werden, die auf zugelassenen und als Voraussetzung als weinbauwürdig festgelegten Rebflächen angebaut sind:

  • Einpflanzen der veredelten oder unveredelten (wurzelechten) Reben oder Teilen von solchen zum Zweck der Erzeugung von Trauben oder der Anlage eines Mutterrebenbestandes für die Erzeugung von Unterlagen
  • Neuanpflanzung - Anpflanzung von Reben, die nicht der Definition der Wiederbepflanzung entspricht
  • Rodung - vollständige Beseitigung der Rebstöcke; nach Rodung eines Unterlagenschnittgartens entsteht kein Wiederbepflanzungsrecht für die Anpflanzung von Keltertraubensorten
  • Wiederbepflanzung - von gerodeten Rebflächen; ist in einer EU-Verordnung im Pflanzrecht geregelt

Neu- und Wiederbepflanzungen sowie Rodungen sind unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben der EU und gegebenenfalls der Länder grundsätzlich bei der zuständigen Landesbehörde melde- und bewilligungspflichtig.

Stimmen unserer Mitglieder

Thorsten Rahn

Das Weinlexikon hilft mir, auf dem Laufenden zu bleiben und mein Wissen aufzufrischen. Vielen Dank für dieses Lexikon das an Aktualität nie enden wird! Das macht es so spannend, öfter vorbeizuschauen.

Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden

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gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

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