Im Islam ist Alkoholkonsum neben Ehebruch, Unzucht, Verleumdung, schwerem Diebstahl und Mord ein Kapitalverbrechen und das gilt unter Umständen sogar für die Einnahme von Medikamenten, die in Alkoholsubstanzen gelöst wurden. Unter den 20 größten Sünden im Islam steht der Genuss von Alkohol an dreizehnter Stelle. Das Verbot für gläubige Moslems ist untrennbar mit Mohammed (570-632), dem Begründer des Islam, verbunden. Wein bzw. alkoholische Getränke wurden damit aus fast allen Ländern, die die neue Religion annahmen, für immer verbannt. Weintrinken (schurb al-chamr) gehört im islamischen Strafrecht zu den Hadd-Strafen. Das sind Strafen, die zum Schutz des Eigentums, der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Moral verhängt werden und als „Rechtsansprüche Gottes“ gelten. Je nach Rechtsschule kann der Alkoholkonsum mit 40 bis 80 Peitschenhieben oder wie im Iran im Wiederholungsfall sogar mit dem Tode bestraft werden.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg