Nach dem Lebensmittelgesetz versteht man unter dem Begriff „Los“ alle Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt oder verpackt werden. Diese Angabe muss aus einer Ziffern- und/oder Buchstabenkombination bestehen. Die Loskennzeichnung ermöglicht, eine Warenpartie bis zum Erzeuger des Produktes zurückzuverfolgen. Im Falle einer Rückrufaktion, zum Beispiel wegen eines Produktfehlers, ist dadurch das Lebensmittel schnell und eindeutig zu identifizieren. Seit Anfang der 1990er-Jahre muss gemäß Weingesetz der Europäischen Union bei Verbringung in den EU-Markt auch ein abgefüllter Wein mit einer Losnummer versehen werden.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg