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Loskennzeichnung

Nach dem Lebensmittelgesetz versteht man unter dem Begriff „Los“ alle Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt oder verpackt werden. Diese Angabe muss aus einer Ziffern- und/oder Buchstabenkombination bestehen. Die Loskennzeichnung ermöglicht, eine Warenpartie bis zum Erzeuger des Produktes zurückzuverfolgen. Im Falle einer Rückrufaktion, zum Beispiel wegen eines Produktfehlers, ist dadurch das Lebensmittel schnell und eindeutig zu identifizieren. Seit Anfang der 1990er-Jahre muss gemäß Weingesetz der Europäischen Union bei Verbringung in den EU-Markt auch ein abgefüllter Wein mit einer Losnummer versehen werden.

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Hans-Georg Schwarz

Als Ehrenobmann der Domäne Wachau ist es für mich der einfachste und schnellste Weg, bei Fragen in das wein.plus-Lexikon einzusteigen. Die Gewissheit, hier fundierte und aktuelle Informationen zu erhalten, machen die Benutzung zu einem unverzichtbaren Ratgeber.

Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)

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