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Loskennzeichnung

Nach dem Lebensmittelgesetz versteht man unter dem Begriff „Los“ alle Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt oder verpackt werden. Diese Angabe muss aus einer Ziffern- und/oder Buchstabenkombination bestehen. Die Loskennzeichnung ermöglicht, eine Warenpartie bis zum Erzeuger des Produktes zurückzuverfolgen. Im Falle einer Rückrufaktion, zum Beispiel wegen eines Produktfehlers, ist dadurch das Lebensmittel schnell und eindeutig zu identifizieren. Seit Anfang der 1990er-Jahre muss gemäß Weingesetz der Europäischen Union bei Verbringung in den EU-Markt auch ein abgefüllter Wein mit einer Losnummer versehen werden.

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Dominik Trick

Das wein.plus-Lexikon ist ein umfangreiches, fachlich sehr gut recherchiertes Nachschlagewerk. Jederzeit und überall verfügbar, ist es ein unverzichtbarer Bestandteil für den Unterricht geworden, das gleichermaßen von Studierenden und mir genutzt wird. Überaus empfehlenswert!

Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg

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