Schon in der Antike wurde versucht, die Weinqualität durch entsprechende Gesetze und Vorschriften zu erhöhen und Missbrauch zu verhindern. Darüber gibt es zahlreiche schriftliche Belege von vielen Autoren (siehe dazu unter dem Stichwort Literatur). Das älteste Weingesetz stammt vom babylonischen Herrscher Hammurabi (1728-1686 v. Chr.), dessen Reich damals fast das gesamte Mesopotamien umfasste. Auch im Recht der römischen Republik wurde der Verkauf (besonders der Großhandel) von Wein geregelt und in den einzelnen Gesetzen definiert, welche Qualitätsgarantie denn der Käufer erwarten und wie der Wein vermarktet werden durfte. In den einzelnen Ländern wurden schon im frühen Mittelalter Qualitäts-Kriterien und Klassen eingeführt. Kaiser Karl der Große (742-814) erließ entsprechende Gesetze.
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Als Ehrenobmann der Domäne Wachau ist es für mich der einfachste und schnellste Weg, bei Fragen in das wein.plus-Lexikon einzusteigen. Die Gewissheit, hier fundierte und aktuelle Informationen zu erhalten, machen die Benutzung zu einem unverzichtbaren Ratgeber.
Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)