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Schon in der Antike wurde versucht, die Weinqualität durch entsprechende Gesetze und Vorschriften Missbrauch und Weinverfälschung zu verhindern. Darüber gibt es schriftliche Belege vieler Autoren in der einschlägigen Literatur. Das älteste diesebzügliche Weingesetz mit bei Nichtbeachtung strengen Strafen stammt vom babylonischen Herrscher Hammurabi (1728-1686 v. Chr.), dessen Reich damals fast das gesamte Mesopotamien umfasste.

Auch im Recht der römischen Republik wurde der Verkauf (besonders der Großhandel) von Wein geregelt und in den einzelnen Gesetzen definiert, welche Qualitätsgarantie der Käufer erwarten kann und wie der Wein vermarktet werden darf. In der vom Merowingerkönig Chlodwig I. (466-511) erlassenen „Lex Salica“ (Salisches Recht) wurden unter anderem auch weinbauliche Belange geregelt, denn zu dieser Zeit war der Weinbau im Gebiet des heutigen Deutschland bereits weit verbreitet. In den einzelnen Ländern wurden schon im frühen Mittelalter Qualitätskriterien und Qualiotätsstufen eingeführt. Kaiser Karl der Große (742-814) erließ dafür entsprechende Gesetze.

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Domäne Wachau (Wachau)

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