Schon in der Antike wurde versucht, die Weinqualität durch entsprechende Gesetze und Vorschriften Missbrauch und Weinverfälschung zu verhindern. Darüber gibt es schriftliche Belege vieler Autoren in der einschlägigen Literatur. Das älteste Weingesetz mit bei Nichtbeachtung strengen Strafen stammt vom babylonischen Herrscher Hammurabi (1728-1686 v. Chr.), dessen Reich damals fast das gesamte Mesopotamien umfasste.

Auch im Recht der römischen Republik wurde der Verkauf (besonders der Großhandel) von Wein geregelt und in den einzelnen Gesetzen definiert, welche Qualitätsgarantie der Käufer erwarten kann und wie der Wein vermarktet werden darf. In der vom Merowingerkönig Chlodwig I. (466-511) erlassenen „Lex Salica“ (Salisches Recht) wurden unter anderem auch weinbauliche Belange geregelt, denn zu dieser Zeit war der Weinbau im Gebiet des heutigen Deutschland bereits weit verbreitet. In den einzelnen Ländern wurden schon im frühen Mittelalter Qualitätskriterien und Qualitätsstufen eingeführt. Kaiser Karl der Große (742-814) erließ dafür entsprechende Gesetze.
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Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena