Die „Lex Salica“ (Pactus Legis Salicae, dt. Salisches Recht) ist ein spätantikes Gesetz der Völkerwanderungszeit, das nach traditioneller Auffassung im Zeitraum 507 bis 511 auf Anordnung des Merowingerkönigs Chlodwig I. (466-511) mit dem Adel für die Franken im Frankenreich. Die Datierung ist heute aber umstritten. Es ist in lateinischer Sprache erlassen, es sind auch römische Rechtstraditionen bemerkbar. Benannt ist es nach dem fränkischen Stamm der Salfranken. Die Normen befassen sich mit verschiedenen Rechtsfällen, wobei der Schuldige, sofern er freien Standes war, regelmäßig eine Geldbuße zu entrichten hatte.
Die „Lex Salica“ wird zu den Germanenrechten (Leges Barbarorum) gezählt. Die Geldbußen waren hoch veranschlagt, so beispielsweise bei Diebstahl. Sie betrugen bei den Franken ein Mehr- bis Vielfaches gegenüber anderen Volksrechten, wie denen der Friesen, Burgunden oder Alamannen. Unfreie dagegen wurden mit Körperstrafen wie Hieben oder Rutenschlägen und in wenigen Fällen sogar mit dem Tod bestraft. Unter anderem wurden darin auch weinbauliche Belange geregelt, denn zu dieser Zeit war der Weinbau im Gebiet des heutigen Deutschland bereits weit verbreitet. Der Diebstahl eines Rebstocks wurde unter Strafe gestellt.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach