wein.plus
ACHTUNG
Sie nutzen einen veralteten Browser und einige Bereiche arbeiten nicht wie erwartet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.

Anmelden Mitglied werden

Salisches Recht

Die „Lex Salica“ (Pactus Legis Salicae, dt. Salisches Recht) ist ein spätantikes Gesetz der Völkerwanderungszeit, das nach traditioneller Auffassung im Zeitraum 507 bis 511 auf Anordnung des Merowingerkönigs Chlodwig I. (466-511) mit dem Adel für die Franken im Frankenreich. Die Datierung ist heute aber umstritten. Es ist in lateinischer Sprache erlassen, es sind auch römische Rechtstraditionen bemerkbar. Benannt ist es nach dem fränkischen Stamm der Salfranken. Die Normen befassen sich mit verschiedenen Rechtsfällen, wobei der Schuldige, sofern er freien Standes war, regelmäßig eine Geldbuße zu entrichten hatte.

Die „Lex Salica“ wird zu den Germanenrechten (Leges Barbarorum) gezählt. Die Geldbußen waren hoch veranschlagt, so beispielsweise bei Diebstahl. Sie betrugen bei den Franken ein Mehr- bis Vielfaches gegenüber anderen Volksrechten, wie denen der Friesen, Burgunden oder Alamannen. Unfreie dagegen wurden mit Körperstrafen wie Hieben oder Rutenschlägen und in wenigen Fällen sogar mit dem Tod bestraft. Unter anderem wurden darin auch weinbauliche Belange geregelt, denn zu dieser Zeit war der Weinbau im Gebiet des heutigen Deutschland bereits weit verbreitet. Der Diebstahl eines Rebstocks wurde unter Strafe gestellt. 

Stimmen unserer Mitglieder

Dr. Edgar Müller

Ich habe großen Respekt vor dem Umfang und der Qualität des wein.plus-Lexikons. Es handelt es sich um eine einzigartige Anlaufstelle für knackige, fundierte Informationen zu Begriffen aus der Welt des Weines.

Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach

Das größte Weinlexikon der Welt

26.387 Stichwörter · 46.996 Synonyme · 5.323 Übersetzungen · 31.721 Aussprachen · 203.107 Querverweise
gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

Veranstaltungen in Ihrer Nähe

PREMIUM PARTNER