Aus Obstmaische gewonnener Brand; siehe dort.
Bezeichnung für eine Spirituose, die ausschließlich durch alkoholische Gärung und Destillation einer frischen fleischigen Frucht oder des frischen Mosts dieser Frucht (mit oder ohne Steine), von Beeren oder von Gemüse gewonnen wird. Die Verkehrsbezeichnung lautet Brand unter Voranstellung der Bezeichnung des Ausgangsproduktes, wie zum Beispiel Apfelbrand, Birnenbrand (die Bezeichnung Williams ist nur bei Verwendung dieser aromatischen Birnenart zulässig), Feigenbrand, Kirschbrand (oder Kirsch), Mirabellenbrand, Pfirsichbrand, Pflaumenbrand oder Zwetschgenbrand (oder auch Slibowitz), Traubenbrand, Vogelbeerenbrand und Wacholderbeerenbrand. Die umgangssprachliche Bezeichnung Edelbrand hat keine rechtliche Bedeutung und bedeutet weder herstellungstechnisch noch qualitativ einen Unterschied.

Ein Obstbrand kann auch unter Voranstellung der verwendeten Frucht als Wasser, wie z. B. Kirschwasser oder als Geist...
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Lothar Lindner
Innsbruck