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Gemäß EU-Spirituosenverordnung ein alkoholisches Getränk, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, besondere sensorische Eigenschaften aufweist und über einen Alkoholgehalt von zumindest 15% vol verfügt (Ausnahme ist Eierlikör mit nur 14%). Die Herstellung erfolgt unterschiedlich je Spirituosenkategorie entweder unmittelbar durch Destillierung (Brennen) aus natürlich vergorenen Erzeugnissen und/oder durch Mazeration (Einmaischung) pflanzlicher Stoffe in Ethanol (reiner Alkohol) und/oder in Destillaten. Die Herstellung kann auch durch Mischung von Spirituosen, Ethanol und anderen Getränken erfolgen. Alle alkoholischen Bestandteile müssen landwirtschaftlichen Ursprungs sein.

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Prof. Dr. Walter Kutscher

Früher benötigte man eine Fülle an Lexika und Fachliteratur, um im vinophilen Berufsleben up to date zu sein. Heute gehört das Weinlexikon von wein.plus zu meinen besten Helfern, und es darf zu Recht als die „Bibel des Weinwissens“ bezeichnet werden.

Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien

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