Gemäß EU-Spirituosenverordnung ein alkoholisches Getränk, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, besondere sensorische Eigenschaften aufweist und über einen Alkoholgehalt von zumindest 15% vol verfügt. Ausnahmen sind Eierlikör und Advokaat mit 14% vol. Die Herstellung erfolgt unterschiedlich je Spirituosenkategorie entweder unmittelbar durch Destillation aus natürlich vergorenen Erzeugnissen und/oder durch Mazeration (Einmaischung) pflanzlicher Stoffe in Ethylalkohol (Ethanol) und/oder in Destillaten. Die Herstellung kann auch durch Mischung von Spirituosen, Ethylalkohol, anderen Getränken erfolgen. Alle alkoholischen Bestandteile müssen landwirtschaftlichen Ursprungs sein.
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Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena