Gemäß EU-Spirituosenverordnung ein alkoholisches Getränk, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, besondere sensorische Eigenschaften aufweist und über einen Alkoholgehalt von zumindest 15% vol verfügt (Ausnahme ist Eierlikör mit nur 14%). Die Herstellung erfolgt unterschiedlich je Spirituosenkategorie entweder unmittelbar durch Destillierung (Brennen) aus natürlich vergorenen Erzeugnissen und/oder durch Mazeration (Einmaischung) pflanzlicher Stoffe in Ethanol (reiner Alkohol) und/oder in Destillaten. Die Herstellung kann auch durch Mischung von Spirituosen, Ethanol und anderen Getränken erfolgen. Alle alkoholischen Bestandteile müssen landwirtschaftlichen Ursprungs sein.
![]()
Das Weinlexikon hilft mir, auf dem Laufenden zu bleiben und mein Wissen aufzufrischen. Vielen Dank für dieses Lexikon das an Aktualität nie enden wird! Das macht es so spannend, öfter vorbeizuschauen.
Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden