Gemäß EU-Spirituosenverordnung ein alkoholisches Getränk, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, besondere sensorische Eigenschaften aufweist und über einen Alkoholgehalt von zumindest 15% vol verfügt (Ausnahme ist Eierlikör mit nur 14%). Die Herstellung erfolgt unterschiedlich je Spirituosenkategorie entweder unmittelbar durch Destillierung (Brennen) aus natürlich vergorenen Erzeugnissen und/oder durch Mazeration (Einmaischung) pflanzlicher Stoffe in Ethanol (reiner Alkohol) und/oder in Destillaten. Die Herstellung kann auch durch Mischung von Spirituosen, Ethanol und anderen Getränken erfolgen. Alle alkoholischen Bestandteile müssen landwirtschaftlichen Ursprungs sein.
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Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien