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Rohsekt

Handelsübliche Bezeichnung für einen Sekt nach der Flaschengärung (zweiten Gärung), der einige Zeit bis zum Dégorgement (Entfernung des Hefesatzes) lagert. Die Bezeichnung hat aber keine weinrechtliche Bedeutung. Im Gegensatz dazu wird der auslieferungsfähige, aber noch nicht ausgestattete Sekt (das heißt noch vor einer gegebenenfalls duchzuführenden Dosage) als „Fertigsekt“ bezeichnet. Eine sinngemäß ähnliche Bedeutung hat der Rohwein. Eine detaillierte Beschreibung der Schaumweinproduktion mit allen Verarbeitungsschritten gibt es unter dem Stichwort Champagner.

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Dominik Trick

Das wein.plus-Lexikon ist ein umfangreiches, fachlich sehr gut recherchiertes Nachschlagewerk. Jederzeit und überall verfügbar, ist es ein unverzichtbarer Bestandteil für den Unterricht geworden, das gleichermaßen von Studierenden und mir genutzt wird. Überaus empfehlenswert!

Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg

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