Bezeichnung für einen Weintyp mit blasser, hellroter Färbung. Die Farbe kann abhängig von der Intensität des Kontaktes mit den Beerenhäuten von lachsfarben (hellrot) bis kirschrot (dunkel) reichen. Die Bezeichnung Rosé ist gemäß EU-Verordnung Weinen vorbehalten, die ausschließlich aus Rotweintrauben gekeltert wurden. Ein Verschnitt bzw. eine Cuvée von verschiedenen Rotweinsorten ist zulässig. Welche als Rotweinsorten bzw. als Qualitätswein-Rebsorten gelten, geben die Länder selbst vor, ggf. auch die Farbe und den Alkoholgehalt. Ein Rosé ist nur für Landweine und Qualitätsweine mit Angabe von Rebsorte und Jahrgang zulässig. Es gibt aber auch einige Weißweinsorten mit roten Beerenschalen wie Roter Muskateller (Spielart Muscat Blanc), Gewürztraminer (Roter Traminer) oder Pinot Gris, sowie in Südamerika Cereza und andere Criolla-Sorten, die einen mehr oder weniger rötlichen Wein ergeben. Weine aus solchen Weißweinsorten gelten aber in der EU nicht als Rosé.
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Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien