In der Regel wird darunter die Bezeichnung für den Gehalt an Restzucker bzw. den Süßegrad eines Weins verstanden (trocken bis süß). Innerhalb der Europäischen Union sind zwar einheitlich für alle Mitgliedsstaaten die Restzuckerwerte definiert (in g/l), jedoch die Angabe am Etikett zumindest bei Stillwein nicht vorgeschrieben. In Österreich ist dies obligatorisch vorgegeben. Beim Schaumwein ist die Angabe am Etikett für alle...
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Lothar Lindner
Innsbruck