Im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) gebräuchliche Bezeichnung für einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein, die fakultativ am Etikett angeführt werden kann. Das sind bis 4 g/l oder bis 9 g/l, sofern die Gesamtsäure höchstens 2 g niedriger als der Restzucker ist. Dies heißt, dass zum Beispiel bei 9 g/l Restzucker die Gesamtsäure zumindest 7 g/l aufweisen muss. Diese Säureregelung hat eine praktische Bedeutung, da bei höherem Säuregehalt die Süße weniger wahrgenommen wird. Bei trockenem Schaumwein, wo ein deutlich anderes Geschmacks-Empfinden durch die prickelnde Kohlensäure gegeben ist, darf der Restzucker sogar zwischen 17 und 32 g/l liegen (das bedeutet bei Stillwein bereits lieblich).
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden