Bezeichnung für eine Geschmacksempfindung bzw.einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein, die fakultativ am Etikett angeführt werden kann. Das gilt für Weine, wenn der Wert den für halbtrocken gültigen Wert übersteigt (12 g/l bzw. abhängig des Säuregehalts 18 g/l), aber nicht mehr als 45 g/l = süß aufweist. Siehe auch unter Zuckergehalt.
Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 ist der bis dahin verwendete deutsche Begriff halbsüß in Österreich landesgesetzlich verboten; stattdessen wird (wie in Deutschland schon immer) lieblich verwendet.
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Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien