Im deutschen Sprachraum gebräuchliche Bezeichnung für einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein, die fakultativ am Etikett angeführt werden kann (der früher verwendete Begriff halbsüß ist nicht mehr zulässig). In Deutschland und Österreich gilt dies für Weine, wenn der Wert den für halbtrocken gültigen Wert übersteigt (12 g/l bzw. abhängig des Säuregehalts 18 g/l), aber nicht mehr als 45 g/l aufweist (ab dann gilt die Geschmacksrichtung süß). Siehe bezüglich der anderen Geschmacksrichtungen unter Zuckergehalt.
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi