Im deutschen Sprachraum gebräuchliche Bezeichnung für einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein, die fakultativ am Etikett angeführt werden kann (der früher verwendete Begriff halbsüß ist nicht mehr zulässig). In Deutschland und Österreich gilt dies für Weine, wenn der Wert den für halbtrocken gültigen Wert übersteigt (12 g/l bzw. abhängig des Säuregehalts 18 g/l), aber nicht mehr als 45 g/l aufweist (ab dann gilt die Geschmacksrichtung süß). Siehe bezüglich der anderen Geschmacksrichtungen unter Zuckergehalt.
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Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena