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lieblich

Bezeichnung für eine Geschmacksempfindung bzw.einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein, die fakultativ am Etikett angeführt werden kann. Das gilt für Weine, wenn der Wert den für halbtrocken gültigen Wert übersteigt (12 g/l bzw. abhängig des Säuregehalts 18 g/l), aber nicht mehr als 45 g/l = süß aufweist. Siehe auch unter Zuckergehalt.

Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 ist der bis dahin verwendete deutsche Begriff halbsüß in Österreich landesgesetzlich verboten; stattdessen wird (wie in Deutschland schon immer) lieblich verwendet. 

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Prof. Dr. Walter Kutscher

Früher benötigte man eine Fülle an Lexika und Fachliteratur, um im vinophilen Berufsleben up to date zu sein. Heute gehört das Weinlexikon von wein.plus zu meinen besten Helfern, und es darf zu Recht als die „Bibel des Weinwissens“ bezeichnet werden.

Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien

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gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

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