Der „Deutsche Weinfonds“ wurde im Jahre 1961 als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Sitz der Einrichtung war gemeinsam mit dem DWI (Deutsches Weininstitut) das „Haus des Deutschen Weines“ in Mainz. Im Aril 2016 bezogen beide ein Bürogebäude in der direkt an Mainz angrenzenden Gemeinde Bodenheim, wobei die Adresse eigens auf „Platz des Weines 2“ geändert wurde. DWF und DWI sind Selbsthilfeeinrichtungen der deutschen Weinwirtschaft zur Förderung der Qualität und des Absatzes deutscher Weine durch gemeinschaftliche wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland. Weiters soll durch Rechtsvorschriften für festgelegte Bezeichnungen der inländischen Weine ein Schutz im Inland und Ausland erreicht werden. Der DWF steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben verschiedener Einrichtungen der Weinwirtschaft. Das sind das DWI und die Deutsche Weinakademie. Die Finanzierung erfolgt aus Beiträgen der Weinwirtschaft durch eine Zwangsabgabe der deutschen Erzeugerbetriebe (nach Rebfläche) und des Weinhandels (nach Einkaufsmenge). Der Vorstand des DWF ist gleichzeitig Geschäftsführer des DWI. Siehe auch unter Weinbau-Institutionen.
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)