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Der DO-Bereich für Rot-, Rosé, Weiß- und Schaumweine in der spanischen Region Andalusien umfasst mit 168 Gemeinden fast die gesamte Provinz Granada. Er ist 2009 als VCIG klassifiziert worden, das ist eine spezielle nur in Spanien gültige Zwischenstufe zwischen Landwein und Qualitätswein, gilt jedoch laut EU-Recht als Qualitätswein. Im Jahre 2015 wurde dann Granada als DO-Bereich hochklassifiziert. Er überlappt sich mit den drei Bereichen Laderas del Genil (bis 2009 Granada Sur-Oeste), Altiplano de Sierra Nevada (bis 2009 Norte de Granada) und Cumbres del Guadalfeo (bis 2009 Contraviesa-Alpujarra). Der Teil von Cumbres del Guadalfeo ist nun im DO-Bereich Granada eine Subregion mit der Bezeichnung Contraviesa-Alpujarra. Die drei umbenannten Landweinbereiche bestehen aber weiterhin, sodass Weine, die nicht die hohen Anforderungen für DO Granada erfüllen, unter den drei weniger strengen Landwein-Regelungen vermarktet werden können.

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Markus J. Eser

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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“

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