In Deutschland und Österreich verwendete Bezeichnung für geographisch definierte Weinbaubereiche zwecks Bestimmung der Herkunft eines Weines. Es handelt sich (besonders in Deutschland) zumeist um sehr große Weinbauflächen, die mehrere hundert bis zu über tausend Hektar umfassen können.
Nach dem Anbaugebiet und dem Bereich die drittgrößte Weinbauflächen-Einheit, die (zumeist) aus mehreren Einzellagen besteht. Die Bereiche bestehen zumeist aus mehreren Großlagen. In Deutschland sind insgesamt 164 Großlagen registriert, die Durchschnitts-Größe beträgt 600 Hektar, die größten umfassen bis 1.800 Hektar Rebfläche. Diese Bezeichnung wurde mit dem Weingesetz 1971 geschaffen, um größeren Produzenten die Möglichkeit zu geben, ihre in großen Mengen erzeugten Weine unter einem einheitlichen Namen zu vermarkten. Verwirrend ist, dass die Großlagen oft nach einer Einzellage benannt wurden. Die Großlage ist deshalb umstritten, da es für den Konsumenten schwierig ist zu erkennen, ob es sich um eine Einzel- oder Großlage handelt. Kritiker sprechen sogar von einer Verbraucher-Täuschung. Die Großlagen sind bei den Anbaugebieten angegeben, so wie zum Beispiel Petersberg im Bereich Siebengebirge (Anbaugebiet Mittelrhein).
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Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.
Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien