Die EU-Kommission hat im Jahre 2001 kanadischen „Icewine“ unter dem englischen Namen für den EU-Markt zugelassen. Die Bezeichnung ist auf dem europäischen Markt geschützt und darf nur für diesen Dessertwein verwendet werden. Der Eiswein aus Deutschland und Österreich sowie die diesebezügliche deutsche Bezeichnung sind ebenfalls geschützt. Voraussetzung für die Zulassung des kanadischen Eisweins zum europäischen Markt war die Entscheidung Kanadas im Sommer 2000, einheitliche Normen für die Herstellung von Eiswein einzuführen. Zuvor hatten sich Deutschland, Österreich und Kanada auf eine solche Norm geeinigt. Zugleich wurde dadurch den deutschen und österreichischen Herstellern von Eiswein künftig der Zugang zum kanadischen Markt geöffnet. Siehe auch unter Weinbereitung.
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Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.
Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien