Die EU-Kommission hat 2001 kanadischen „Icewine“ unter dem englischen Namen für den EU-Markt zugelassen. Die Bezeichnung ist auf dem europäischen Markt geschützt und darf nur für diesen Dessertwein verwendet werden. Der Eiswein aus Deutschland und Österreich sowie die deutsche Bezeichnung sind ebenfalls geschützt. Voraussetzung für die Zulassung war die Entscheidung Kanadas im Sommer 2000, einheitliche Normen für die Herstellung von Eiswein einzuführen. Zuvor hatten sich Deutschland, Österreich und Kanada auf eine solche Norm geeinigt. Zugleich wurde den deutschen und österreichischen Herstellern von Eiswein künftig der Zugang zum kanadischen Markt geöffnet.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg