Siehe unter Weinpulver.
Die Bezeichnung (auch Instant Wine) ist eigentlich nicht zulässig, da Winzerverbände dagegen protestiert haben. Mittlerweile ist der Name „Getränkepulver mit Rotweinextrakt“ gebräuchlich. Es gibt bereits viele Hersteller; als Beispiel die Inhaltsstoffe eines dieser Produkte: Maltodextrin, Alkohol, Aromastoffe, Zucker, Rotweinextrakt, Antioxidationsmittel...
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Lothar Lindner
Innsbruck