Kleinste geographische Weinbauflächeneinheit in Deutschland mit herkunftsgeschütztem Status. Der weingesetzliche Begriff Katasterlage ist so wie die Einzellage (die nächstgrößere weingesetzliche Flächeneinheit) definiert, jedoch mit etwas anderen Status. Der Ursprung jeder Katasterlage ist immer ein Gewann, jedoch sind bei weitem nicht alle der vielen hunderten Gewanne als Katasterlage klassifiziert. Im Zuge der Flurbereinigung 1971 wurden viele solcher kleinen Einheiten zu einer Einzellage zusammengefasst. Gewanne bzw. daraus klassifizierte Katasterlagen zeichnen sich oft durch besondere kleinklima- und boden- bzw. lagenspezifischen Charakter aus. Im Bild die Einzellage Eselshaut in der Gemeinde Mußbach (Anbaugebiet Pfalz) mit den drei als Katasterlage eingetragenen Gewannen Am Rothenstein, Beim Steinernen Bild und Dreißig Morgen.
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)