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Rebstock-Patenschaft

Eine von in der Zwischenzeit zahlreichen Weingütern in vielen Weinbauländern angebotene Möglichkeit, die Patenschaft (sozusagen „Miete“) für Rebstöcke, bzw. eine Rebfläche bestimmter Größe zu übernehmen. Die vertraglichen Bedingungen werden unterschiedlichst gehandhabt. Die Mindestleistung des Weingutes ist zumeist eine bis zwei Flaschen Wein je Rebstock und eine entsprechende textliche Erwähnung des Paten auf dem Flaschenetikett. Einzelne Weingüter bieten aber auch die Möglichkeit an, über das ganze Jahr bei einzelnen Arbeiten im Weinberg vom Rebschnitt bis zur Weinlese mitzuarbeiten. Bis zu einem gewissen Grad kann man bei einzelnen Weingütern auch mitbestimmen, wie der Wein ausgebaut werden soll. Dies kann aber natürlich nur bei entsprechender Menge in Form einer Abstimmung unter allen Paten erfolgen.

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Dr. Edgar Müller

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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach

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