Das Anbaugebiet liegt im Bundesland Sachsen in Deutschland. Dass der kultivierte Weinbau auf Bischof Benno von Meißen (1010-1106) zurückgeht, lässt sich nicht belegen. Ein Weinbau an der Elbe wurde erstmals 1161 in einer an ein Zisterzienserkloster gerichteten Schenkungsurkunde des Meißner Markgrafen Otto (1156-1190) erwähnt. Kurfürst Christian I. (1560-1591) erließ 1588 ein erstes Weinbauregelwerk. Anfang des 17. Jahrhunderts wurden Württemberger Weinbaufachleute an die Elbe geholt, um Anbaumethoden „nach Württemberger Art“ wie die Terrassierung der Steillagen durch Trockenmauern einzuführen. Da der Weinanbau bis in die Niederungen der Elbe betrieben wurde und dort die Nahrungsmittelproduktion verdrängt hatte, erließ Kurfürst Johann Georg III. (1647-1691) im Jahre 1684 das Verbot „Wo der Pflug kann gehen, soll kein Weinstock stehen“. Das sächsische Königshaus besaß Rebflächen in Pillnitz und Wachwitz, worauf der Königliche Weinberg hindeutet. Mitte des 19. Jahrhunderts gab es noch fast 1.700 Hektar Reben, doch ein Großteil durch Mehltau und Reblaus vernichtet.
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“