Siehe unter Schaumweinsteuer.
Deutschland ist das letzte Land in der EU, wo eine Schaumwein- bzw. Sektsteuer entrichtet werden muss. Sie wurde im Jahre 1902 von Kaiser Wilhelm II. (1859-1941) zur Finanzierung des Kaiser-Wilhelm-Kanals (seit 1948 Nord-Ostsee-Kanal) und der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt. Ihre Höhe betrug damals 50 Pfennig pro Flasche. Der Effekt rechnete sich, denn 1905 wurden 11 Millionen Flaschen deutscher Sekt versteuert. Die Steuer wurde zwar 1933 als Maßnahme zur Überwindung der Wirtschaftskrise abgeschafft, aber 1939 in Form eines Kriegszuschlages, besonders zur Entwicklung der U-Boot-Flotte, wieder eingeführt. Sie hat...
Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.
Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien