Deutschland ist das letzte Land in der EU, wo eine Schaumwein- bzw. Sektsteuer entrichtet werden muss. Sie wurde im Jahre 1902 von Kaiser Wilhelm II. (1859-1941) zur Finanzierung des Kaiser-Wilhelm-Kanals (seit 1948 Nord-Ostsee-Kanal) und der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt. Ihre Höhe betrug damals 50 Pfennig pro Flasche. Der Effekt rechnete sich, denn 1905 wurden 11 Millionen Flaschen deutscher Sekt versteuert. Die Steuer wurde zwar 1933 als Maßnahme zur Überwindung der Wirtschaftskrise abgeschafft, aber 1939 in Form eines Kriegszuschlages, besonders zur Entwicklung der U-Boot-Flotte, wieder eingeführt. Sie hat die Herstellung billigster Schaumweine provoziert. Der Gesetzestext im Amtsdeutsch lautet: Zusammengefasst sind dies Schaumweine in Flaschen mit Schaumweinstopfen, der durch eine besondere Haltevorrichtung befestigt ist, oder die bei plus 20 °Celsius einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 3 bar oder mehr aufweisen und je nach Alkoholgehalt und Zusammensetzung der Position 2204, 2205 oder 2206 des Zolltarifs zuzuordnen sind. Der Alkoholgehalt muss zumindestens 1,2 Volumenprozent und darf höchstens 15 Volumenprozent betragen.
Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena