Bezeichnung für jenen Teil des Leerraums in einem Gärbehälter, der als Reserve dient. Der Behälter darf nämlich nicht gänzlich befüllt werden, da sich bei der Gärung der Traubenmost erwärmt und sein Volumen beträchtlich zunehmen kann. Der Steigraum muss 5 bis 10% des Behälter-Volumens ausmachen, bei einer geschlossenen Maischegärung sogar etwa 25%. Siehe auch unter Gäraufsatz (Vorrichtungen aus Glas, die auf das Verschlussloch des Gärbehälters aufgesetzt werden).
Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.
Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen