Österreichische Bezeichnung für einen zum Teil vergorenen Traubenmost, der ausschließlich aus Trauben stammen muss, die in Österreich geerntet und verarbeitet wurden. Sie leitet sich vom „stürmischen“ Geräusch des kohlensäurereichen Getränkes ab. Es handelt sich um einen EU-weit herkunftsgeschützten, traditionellen Begriff, deshalb muss er mit einer Landweinherkunft bezeichnet werden (Bergland, Steirerland oder Weinland). Der vorhandene Alkoholgehalt muss zumindestens 1,0% vol betragen. Durch die potentiell weiterhin mögliche Gärung kann sich das bis 10% vol Alkoholgehalt steigern, was zumeist durch eine Kühlung verhindert wird. Der Gesamtalkoholgehalt darf höchstens 13,5% vol (weiß) bzw. 14,5% vol (rot) aufweisen.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg