Darunter versteht man eine Übersicht bzw. eine schriftliche Aufstellung über die angebotenen alkoholischen Produkte, die Leistungen und die Preise eines gastronomischen Betriebes. In einer Weinkarte sind aber in der Regel nicht nur Weine, sondern auch Spirituosen, Biere, Cocktails und alkoholfreie Getränke enthalten. Fallweise sind in darin auch die Bedingungen für den Genuss von mitgebrachten Weinen bei zum Beispiel geschlossenen Gesellschaften angeführt (siehe dazu unter Korkengeld). Zumeist ist die Weinliste in eine Speisekarte inkludiert und wird nur in gehobeneren Restaurants ab einem größeren Weinangebotsumfang extra geführt. In den meisten Fällen werden dafür Druckwerke in gebundener oder gehefteter Form verwendet, die Information kann jedoch auch mittels Aufschriften auf Anschreibtafeln und Plakaten erfolgen.
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi