Übersicht bzw. schriftliche Aufstellung über die angebotenen alkoholischen Produkte, Leistungen und Preise eines gastronomischen Betriebes. Darin sind in der Regel nicht nur Weine, sondern auch Spirituosen, Biere und alkoholfreie Getränke enthalten. Fallweise sind in einer Weinkarte auch die Bedingungen für den Genuss von mitgebrachten Weinen bei zum Beispiel geschlossenen Gesellschaften angeführt (siehe dazu unter Korkengeld). Zumeist ist die Weinliste in eine Speisekarte inkludiert und wird nur in gehobeneren Restaurants ab einem größeren Weinangebotsumfang extra geführt. In den meisten Fällen werden dafür Druckwerke in gebundener oder gehefteter Form verwendet, die Information kann jedoch auch mittels Aufschriften auf Anschreibtafeln und Plakaten erfolgen.
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi