Siehe unter Traubensaft.
Bezeichnung (auch Traubensüßmost) für einen weiterbehandelten Traubenmost. Eine weitere Vergärung wird durch Zusatz von Schwefel gestoppt (bei bestimmten Bioprodukten ist dies aber nur sehr eingeschränkt oder gar nicht erlaubt). Ein vorhandener Alkoholgehalt von bis zu 1% vol wird weinrechtlich geduldet bzw. ist zulässig. Gegebenenfalls...
Seriöse Quellen im Internet sind rar - und das Weinlexikon von wein.plus ist eine solche. Bei der Recherche für meine Artikel schlage ich regelmäßig im wein.plus-Lexikon nach. Dort erhalte ich zuverlässige und detaillierte Informationen.
Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi