Bezeichnung (auch Blindholz) für ein einjähriges Triebstück des Rebstocks, das zum Zweck der vegetativen Vermehrung abgeschnitten wird. Der Name leitet sich vom unbewurzelten Trieb ab. Der auf drei oder vier Nodien (Knoten) eingekürzte Trieb wird so in den Boden gesetzt, dass die Nodien ganz von Erde bedeckt sind und nur der äußerste Knoten rund zwei Zentimeter aus dem Erdreich herausragt. Aus den unteren, mit Erde bedeckten Knoten entwickeln sich neue Wurzeln, aus dem oberen, lichtexponierten in der Blattachsel sitzenden Auge (Knospe) wächst ein neuer Rebstock.
Dies war neben dem Absenken bis zur Reblauskatastrophe die übliche Form für den Austausch einzelner Rebstöcke oder Anlegen neuer Rebflächen. Solche Reben werden als wurzelecht bezeichnet, da ja Trieb und Wurzel selbes Ursprungs sind. Wenn es sich um Rebsorten der Spezies Vitis vinifera handelt, sind sie natürlich nicht reblausresistent. Heute werden die Blindreben (Edelreiser) bei der Veredelung auf eine geeignete, reblausresistente Unterlage (Wurzelteil) aufgepfropft und diese Pflanzen als Pfropfreben bezeichnet. Wenn damit in einem Weingarten einzelne kranke oder aus sonstigen Gründen zu entfernende Rebstöcke ersetzt werden, nennt man das massale Selektion.
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Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)