Abkürzung für „Districtus Austriae Controllatus“, der österreichischen Bezeichnung für einen gebietstypischen und herkunftskontrollierten Qualitätswein, die sinngemäß dem französischen Appellation d’Origine Protégée (AOP) entspricht. Eine diesbezügliche Neuordnung des Qualitätssystems in Österreich wurde in den 1990er-Jahren von Vertretern des Weinbauverbandes, des Weinhandels, der ÖWM (Weinmarketing-Servicegesellschaft) und des Landwirtschafts-Ministeriums festgelegt. Ziel dieser Bestrebungen war und ist es, die Unverwechselbarkeit des österreichischen Weines zu betonen und die Identität zu verstärken, um sich gegen die zunehmende Konkurrenz aus Europa und Übersee zu behaupten. Ähnlich wie in Frankreich, Italien und Spanien wird damit die Herkunft stärker berücksichtigt bzw. in den Vordergrund gerückt. Um die Motivation zu veranschaulichen, sei der Unterschied zwischen „romanischem“ und „germanischem“ Weinrecht verdeutlicht.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden