Allgemeine Bezeichnung für größere weinbaulich genutzte Bereiche. In den verschiedenen Ländern ist dies weinrechtlich unterschiedlichst geregelt und dort nachzulesen. Siehe dazu auch unter Rebfläche.
Österreich ist in drei Weinbauregionen gegliedert (bis zum Jahre 2009 waren es mit Wien vier). Das sind Weinland (mit den generischen Weinbaugebieten Burgenland, Niederösterreich und Wien), Steirerland (Steiermark) und Bergland (die restlichen fünf Bundesländer). Die vier Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Steiermark und Wien sind generische Weinbaugebiete. Außer Wien (das sowohl ein generisches als auch ein spezifisches Weinbaugebiet ist) sind die anderen drei in spezifische Weinbaugebiete gegliedert. Ab dem Jahrgang 2002 wurde das herkunftsspezifische DAC-System (Districtus Austriae Controllatus) eingeführt und dies im Jahre 2023 mit der Einführung im letzten Weinbaugebiet Thermenregion (NÖ) abgeschlossen. Die DAC-Bereiche entsprechen umfangmäßig dem gleichnamigen Weinbaugebiet.
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)