Allgemeine Bezeichnung für größere weinbaulich genutzte Bereiche. In den verschiedenen Ländern ist dies weinrechtlich unterschiedlichst geregelt und dort nachzulesen. Siehe dazu auch unter Rebfläche.
Generisches Weinbaugebiet ist die in Österreich weinrechtliche Bezeichnung für die vier Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Steiermark und Wien, welche (außer Wien) in kleinere Einheiten gegliedert sind. Diese werden als spezifische Weinbaugebiete bezeichnet. Das sind zum Beispiel Neusiedlersee im Burgenland, Wachau in Niederösterreich und Südsteiermark in der Steiermark. Das Bundesland Wien ist sowohl ein generisches, als auch ein spezifisches Weinbaugebiet.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden