Ungarische Bezeichnung für Weingut; siehe dort.
Die Verwendung von Begriffen, die sich auf einen landwirtschaftlichen Betrieb bzw. Weinbaubetrieb beziehen, darf von den Mitgliedsstaaten der EU selbst geregelt werden. In Österreich gilt für die Verwendung der Begriffe Weingut und Winzer auf den Etiketten folgende Richtlinie: Die Möglichkeit zur Verwendung ist dann gegeben, wenn Wein in einer betriebseigenen Kellerei aus Trauben von eigenen bewirtschafteten Flächen inklusive Pachtflächen erzeugt. Unter bestimmten Bedingungen gilt dies auch bei Bewirtschaftungs-Verträgen und reinem Trauben- oder Weinzukauf. Siehe dazu auch unter Erzeuger und Erzeugerabfüllung. Weitere Begriffe in anderen Ländern...
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“